Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz einer Waffe Zulassung

    Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz einer Waffe Zulassung

    Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Waffenerwerb und -besitz beantragen.

    Beschreibung

    Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Waffen eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme im Einzelfall zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.

    Hinweise für Wetteraukreis: Waffenrecht allgemein

    Waffenrecht allgemein

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Zuständigkeit

    Landkreis oder kreisfreie Stadt

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 11 40

    63652 Büdingen

    Hausanschrift

    Berliner Straße 31

    63654 Büdingen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag           07:30 – 12:30 Uhr

    Dienstag         07:30 – 12:30 Uhr

    Mittwoch         07:30 – 12:30 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 12:30 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:30 Uhr

    Nachmittags ausschließlich mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06042 989-1609

    Telefax: 06042 989-492550

    E-Mail: Waffen-Jagd@wetteraukreis.de

    E-Mail: gewerberecht@wetteraukreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Gewerbebehörde für Makler und Bewacher, Sprengstoffbehörde, Untere Fischereibehörde, Untere Jagdbehörde, Untere Waffenbehörde

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    einzelfallabhängig

    Formulare

    nein

    Voraussetzungen

    • es liegen besondere Gründe vor,
    • Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen,
    • es besteht eine Vergleichbarkeit mit den in § 12 Waffengesetz genannten Ausnahmefällen,
    • vorhandene Erlaubniserfordernisse werden nicht umgangen,
    • es ist ein Einzelfall gegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Ausnahme erhalten Sie folgendermaßen:

    1. Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein,
    2. die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen,
    3. die Voraussetzungen des § 12 Absatz 5 WaffG werden geprüft,
    4. die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Zulassung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht: EUR 46 - 172

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 11.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Waffenbesitz, Waffen, Führen von Waffen, Waffenbesitzkarte, Besitz von Waffen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English