Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

    Fahrerlaubnis ausländisch (EU-/EWR-Staaten): umschreiben

    EU-/EWR-Fahrerlaubnisse müssen umgeschrieben werden, wenn  nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet eine Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins oder der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis bzw. einzelner Fahrerlaubnisklassen ansteht.

    Beschreibung

    EU-/EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE) bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.

    Eine Umschreibung wird dann erforderlich, wenn nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet eine Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins oder der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis bzw. einzelner Fahrerlaubnisklassen ansteht.

    Achtung:
    Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

    Inhaber von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen nicht-harmonisierter Klassen dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen, solange der ausländische Führerschein gültig ist, aber längstens für 6 Monate. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sogenannte Umschreibung). Siehe dazu auch: Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR) umschreiben (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder).

    Detaillierte Informationen zur Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse in Deutschland  bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf seiner Internetseite unter "Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland".

    Dort finden Sie auch ein "Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland".

    Hinweise für Wetteraukreis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Führerscheinangelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Europaplatz, Gebäude A

    61169 Friedberg (Hessen)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Freitag            07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06031 83-2149

    E-Mail: FSt-Fuehrerscheinangelegenheiten@wetteraukreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Fahrerlaubnisbehörde, Führerscheinstelle

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt.
    • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
    • Ausländischer Führerschein

    Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 28 und 30 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 14.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Führerschein, Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis, Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, Pappe, Lappen, Ausländischen Führerschein umschreiben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English