amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Hinweise für Walluf: Meldebestätigung Ausstellung

    Diese Verwaltungsdienstleistung steht Ihnen in der Gemeinde Walluf online zur Verfügung:
    www.walluf.de/rathaus-politik/buergerinfo/digitales-rathaus

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Walluf - Fachbereich II - Öffentliche Sicherheit, Recht, Personal u. Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Mühlstraße 40

    65396 Walluf

    Postanschrift

    Mühlstraße 40

    65396 Walluf

    Postanschrift

    Postfach 28

    65392 Walluf

    Postanschrift

    Postfach 28

    65392 Walluf

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do., Fr. von 8.30 - 12.00 Uhr
    Mo. von 13.30 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06123 7920

    Telefax: 06123 792-207

    E-Mail: info@walluf.de

    Kontaktperson

    • Frau Pernack
      Postanschrift

      Mühlstraße 40

      65396 Walluf

      Erdgeschoss

      Fax: 06123 792-11232

      Telefon Festnetz: 06123 792-232

      E-Mail: pernack@walluf.de

    • Frau Solger
      Postanschrift

      Mühlstraße 40

      65396 Walluf

      Telefon Festnetz: 06123 792-232

      E-Mail: solger@walluf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnungsnachweis, Meldekarte, Meldeschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de