Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Personalausweis: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.

    Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

    Hinweise für Walluf: Personalausweis: Verlustanzeige

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Walluf - Fachbereich II - Öffentliche Sicherheit, Recht, Personal u. Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Mühlstraße 40

    65396 Walluf

    Postanschrift

    Mühlstraße 40

    65396 Walluf

    Postanschrift

    Postfach 28

    65392 Walluf

    Postanschrift

    Postfach 28

    65392 Walluf

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do., Fr. von 8.30 - 12.00 Uhr
    Mo. von 13.30 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06123 7920

    Telefax: 06123 792-207

    E-Mail: info@walluf.de

    Kontaktperson

    • Frau Pernack
      Postanschrift

      Mühlstraße 40

      65396 Walluf

      Erdgeschoss

      Fax: 06123 792-11232

      Telefon Festnetz: 06123 792-232

      E-Mail: pernack@walluf.de

    • Frau Solger
      Postanschrift

      Mühlstraße 40

      65396 Walluf

      Telefon Festnetz: 06123 792-232

      E-Mail: solger@walluf.de

    • Frau Simon
      Postanschrift

      Mühlstraße 40

      65396 Walluf

      Telefon Festnetz: 06123 792-233

      E-Mail: simon@walluf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Verlustanzeige
    • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Personaldokument, Perso, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Verlust, Neuer PA, Identitätsdokument, PA, Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Lichtbildausweis, verloren, elektronischer Personalausweis, Verloren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de