Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände
Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Beschreibung
Wenn Sie als Sportverein oder -verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Walluf - Fachbereich I - Zentrale Dienste / Finanzen
Adresse
Postanschrift
Mühlstraße 40
65396 Walluf
Postanschrift
Mühlstraße 40
65396 Walluf
Postanschrift
Postfach 28
65392 Walluf
Postanschrift
Postfach 28
65392 Walluf
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do., Fr. von 8.30 - 12.00 Uhr
Mo. von 13.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06123 792-0
Telefax: 06123 792-260
E-Mail: info@walluf.de
Kontaktperson
Frau Krogemann
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Sporthallenbenutzung, Gemeindehalle, Sporthalle Belegung, Sportplatz, Mehrzweckhalle, Sporthalle, Sporthalle Vermietung, Sporthallenbelegung, Sporthallennutzung