elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

    elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

    Wenn Sie Ihre Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren möchten, dann können Sie dies bei der Personalausweisbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Sie können jederzeit (während der Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen. Diese Antragstellung ist nur zulässig, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 16 Jahre alt sind.Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

    Alternativ können Sie, wenn Sie älter als 16 Jahre sind, den Online-Ausweis auch einfach selbst aktivieren. Auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat erfahren Sie unter dem Stichwort " PIN-Rücksetzungsdienst" wie das geht.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/--in) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Walluf - Fachbereich II - Öffentliche Sicherheit, Recht, Personal u. Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Mühlstraße 40

    65396 Walluf

    Postanschrift

    Mühlstraße 40

    65396 Walluf

    Postanschrift

    Postfach 28

    65392 Walluf

    Postanschrift

    Postfach 28

    65392 Walluf

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do., Fr. von 8.30 - 12.00 Uhr
    Mo. von 13.30 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06123 7920

    Telefax: 06123 792-207

    E-Mail: info@walluf.de

    Kontaktperson

    • Frau Pernack
      Postanschrift

      Mühlstraße 40

      65396 Walluf

      Erdgeschoss

      Fax: 06123 792-11232

      Telefon Festnetz: 06123 792-232

      E-Mail: pernack@walluf.de

    • Frau Solger
      Postanschrift

      Mühlstraße 40

      65396 Walluf

      Telefon Festnetz: 06123 792-232

      E-Mail: solger@walluf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch HMdIS am 24.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ePA, Personaldokument, nPA, Ausweis, Nachgang, Personalausweis, Neuer PA, PA, Starten, später, Ausweischip, Anschaltung, Start, Pass, Identitätsnachweis, Perso, neu, nachträglich, Chip, Erstbenutzung, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, aktivieren, Nachhinein, Aktivierung, Ausweis-Chip, Online-Ausweisfunktion, Elektronisch

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de