Veranstaltung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Waldems

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulgasse 2

    65529 Waldems

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Bürgerbüro
    • Mo., Di., Do. und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
    • Mi. 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
    • Mo., Di. 13.00 - 15.00 Uhr
    • Verwaltung
    • Mo., Mi. und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
    • Di. 13.00 - 15.00 Uhr
    • Mi. zusätzlich 13.00 - 18-00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06126 592-0

    Telefax: 06126 59255

    E-Mail: Bgm@gemeinde-waldems.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
    Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

    Formulare

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Genehmigung, Flohmarkt, Ordnungsamt, Standplatz, Standplatzgenehmigung, Straßenverkauf, Märkte, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English