Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Waldems

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulgasse 2

    65529 Waldems

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Bürgerbüro
    • Mo., Di., Do. und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
    • Mi. 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
    • Mo., Di. 13.00 - 15.00 Uhr
    • Verwaltung
    • Mo., Mi. und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
    • Di. 13.00 - 15.00 Uhr
    • Mi. zusätzlich 13.00 - 18-00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06126 592-0

    Telefax: 06126 59255

    E-Mail: Bgm@gemeinde-waldems.de

    Internet

    Weitere Informationen

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    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de