Briefwahl
Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben
Beschreibung
Sie sind für die Wahl wahlberechtigt und wollen per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. In diesem Fall können Sie den notwendigen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen beantragen.
Wo Sie die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder Sie holen diese im Bürgerbüro ab. Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Die Wahlunterlagen können Sie dem Wahlamt entweder zusenden oder persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben. Mit dem Abholen der Unterlagen bei der Gemeinde können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Die oder der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.
Hinweise für Taunusstein: Briefwahl
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!
Bitte nutzen Sie eine der angegebenen Optionen - online, postalisch, per Fax oder E-Mail:
Briefwahl per Post beantragen:
Magistrat der Stadt Taunusstein
Wahlbüro (Raum 010)
Aarstraße 150
65232 Taunusstein
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 14 bis 18 Uhr
Briefwahl per Fax beantragen:
06128/241-172
Briefwahl per E-Mail beantragen:
briefwahl@taunusstein.de
Sie haben Fragen zur Briefwahl oder zum Wählerverzeichnis?
Bitte nutzen Sie unsere Servicenummer 06128/241-500.
Online-Dienst
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnsitz).
Zuständigkeit
Hinweise für Taunusstein: Briefwahl
Sechs Wochen vor einer Wahl ist für Sie ein Wahlbüro eingerichtet (siehe Ansprechpartner oben). Dort können Sie persönlich einen Wahlschein beantragen, mit schriftlicher Vollmacht einen Wahlschein für eine dritte Person ausstellen lassen, Ihre Briefwahlunterlagen beantragen und bei Bedarf sogar im Rathaus von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen, d. h. bereits schon vor dem Wahltag können Sie bei uns Ihre Stimme abgeben.
Im Wahlbüro wird außerdem zwischen dem 20. und 16. Tag vor der Wahl das Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme für Sie bereitgehalten.
Ansprechpartnerin:
Frau Nicole Lustermann
Telefon: 06128 241-391
E-Mail: nicole.lustermann@taunusstein.de
Ansprechpartner
Stadt Taunusstein - Wahlen, Abstimmungen & Statistik
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: wahlen@taunusstein.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Auf Ihren Antrag auf Briefwahl erhalten Sie nachfolgende Unterlagen:
- den Wahlschein,
- den amtlichen Stimmzettel,*
- den amtlichen Stimmzettelumschlag,*
- den amtlichen Wahlbriefumschlag und
- das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird
*Finden mehrere Wahlen am gleichen Tag statt, dann erhalten Sie für jede Wahl einen Stimmzettel und einen Stimmzettelumschlag
Formulare
Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
- Wahlschein beantragenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Sie sind wahlberechtigt und haben auf Antrag Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Europawahlgesetz (EuWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 36 Bundeswahlgesetz (BWahlG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 59 Europawahlordnung (EuWO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 66 Bundeswahlverordnung (BWO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 32 Landtagswahlgesetz (LWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 57 Landtagswahlgesetz (LWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 19 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 45 Kommunalwahlordnung (KWO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Briefwahl per Post:
- Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel.
- Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
- Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an.
- Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
- Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.
Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.
Hinweise für Taunusstein: Briefwahl
Erklärvideo - Briefwahl beantragen:
Fristen
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl, bei Europa- und Bundestagswahlen bis 18.00 Uhr und bei Landtags-, Kommunal- und Direktwahlen bis 15.00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle beantragt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
Hinweise für Taunusstein: Briefwahl
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl, bei Europa- und Bundestagswahlen bis 18 Uhr und bei Landtags-, Kommunal- und Direktwahlen bis 13 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle beantragt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
Kosten
Das Einsenden des Wahlbriefes ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei. Kosten für eine Auslandseinlieferung oder für besondere Versendungsformen, wie zum Beispiel Eilzustellung, müssen Sie selbst bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin beziehungsweise Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Bemerkungen
Hinweise für Taunusstein: Briefwahl
- Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Wahlschein beantragenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- WahlhelferKeine weiteren Hinweise vorhanden
- WahlenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- WahlbenachrichtigungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 01.07.2022
Stichwörter
Europawahl, Stimmabgabe, Wahlbenachrichtigungskarte, Wahl per Brief, Zusendung Wahlunterlagen, Stimmzettel, Wahlbrief, Wahl per Post, Briefwahlunterlagen, Bundestagswahl