Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Hinweise für Taunusstein: Gehwegschäden

    Melden Sie Schäden dieser Art über unseren Mängelmelder!

    Ansprechpartner

    Stadt Taunusstein - Verkehrsanlagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Aarstraße 150

    65232 Taunusstein

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06128 241-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gehwegschaden, Bürgersteigschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Schäden an Wegen, Stolperfallen, Fußwegeschäden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de