Mietspiegel Veröffentlichung

    Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Wenn Sie Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung haben möchten, können Sie sich darüber, in der Regel, im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

    • ob eine Mieterhöhung durch die Vermieterin oder den Vermieter berechtigt ist,
    • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist, wenn sie außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse liegt.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen einfachen Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln. Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessensvertretungen der Vermieterin oder des Vermieters und der Mieterin oder des Mieters anerkannt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen. 

    Der Mietspiegel weist die monatliche Durchschnittsmiete nettokalt ortsübliche Vergleichsmiete in Euro pro Quadratmeter aus. Grundlage sind die Nettokaltmieten, die in den letzten 6 Jahren neu vereinbart, oder geändert wurden. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

    Entscheidend können beispielsweise sein:

    • Wohnungsgröße
    • Baualter
    • Wohnlage
    • energetischer Modernisierungszustand und
    • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

    Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

    Gemeinden, Städte oder Interessenvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Mieterinnen und Mieter erstellen gemeinsam Mietspiegel. Eine Interessenvertretung sind beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen. Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet einen Mietspiegel zu erstellen. 

    Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine solche Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren zwingend vorgeschrieben.
     

    Hinweise für Taunusstein: Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    In zahlreichen (aber nicht in allen) Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können.

    Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden.

    Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach 4 Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Taunusstein - Wahlen, Abstimmungen & Statistik

    Adresse

    Hausanschrift

    Aarstr. 150

    65232 Taunusstein

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch 14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: wahlen@taunusstein.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    briefwahl@taunusstein.de (für Briefwahlanträge)

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Taunusstein: Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Kosten

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Hinweise für Taunusstein: Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Der Mietspiegel ist als digitale Version kostenfrei. Eine Druckversion des Mietspiegels erhalten Sie gegen eine Schutzgebühr von 3,-€ im Bürgerbüro, Rathaus der Stadt Taunusstein, Erdgeschoss.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Hinweise für Taunusstein: Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Der "Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt Taunusstein und der Stadt Idstein" dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er bietet Vermietern und Mietern eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung und Zustand der Wohnung oder des Gebäudes zu vereinbaren. Die Städte Taunusstein und Idstein stellen in Zusammenarbeit mit Mieterbund Wiesbaden und Umgebung e. V., Haus und Grund Wiesbaden e. V., Haus und Grund Bad Schwalbach und Umgebung e. V. und Haus und Grund Idstein e. V. und unter Mitwirkung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Mieten für Grundstücke und Gebäude, Frau Nicole Deml-Moog, Hünstetten in regelmäßigen Abständen einen gemeinsamen Mietspiegel auf.

    Eine zweijährliche Anpassung an die Marktentwicklung ist in der Region um Taunusstein, Bad Schwalbach, Idstein und Niedernhausen nach Ansicht der beteiligten Institutionen nicht notwendig. Der Mietspiegel wird für beide Städte daher alle 4 Jahre neu erstellt.

    Es kann der derzeit aktuelle sowie der vorherige Mietspiegel online beantragt werden.

    Angegeben ist die sogenannte Kalt- oder Nettomiete pro qm Wohnfläche und Monat. Unberücksichtigt bleiben hierbei die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Sonstige einzelvertragliche Vereinbarungen bleiben unberührt.   

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Hinweise für Taunusstein: Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 10.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Mietspiegel, ortsübliche Vergleichsmiete, Wohnung, Mietenspiegel, Mieterhöhung, Wohnungssuche, Kappungsgrenze, Vergleichsmiete, Miete, Nettokaltmiete, Mietpreis, Wohnraum, Wohnungsmiete, Wohnungsgröße, Mietpreisbremse, Neuvertragsmiete, Marktmiete

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English