Ratten melden
Beschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Stadt Taunusstein - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro: Nur mit Terminvereinbarung (online): www.taunusstein.de/termin Montag 7 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 17 Uhr Dienstag, Donnerstag und Freitag 7 Uhr - 12 Uhr Mittwoch von 7 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 18 Uhr Rathaus: Montag bis Freitag: 8Uhr - 12 Uhr, Mittwoch: 16 Uhr - 18 Uhr und nach Absprache
Kontakt
Telefon: 06128 241-0
E-Mail: ordnungspolizei@taunusstein.de
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ungeziefer, Ratte, Nagetier, Hygiene, Wanderratte, Ratten, Nagetiere, Hausratte