Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Hinweise für Taunusstein: Wahlhelfer

    Bei jeder Wahl werden in Taunusstein rund 250 Wahlhelfer benötigt.

    Wer sich für dieses Ehrenamt interessiert, kann sich unter Angabe des Namens, Wohnortes und Geburtsdatums per E-Mail melden: wahlhelfer@taunusstein.de

    Das Wahlteam im Rathaus bedankt sich jetzt schon für die Mithilfe! In Taunusstein wahlberechtigt und damit auch berechtigt für die Ausübung eines Wahlehrenamtes im Stadtgebiet sind, je nach Wahl, übrigens alle Deutschen und ggf. auch EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 6 Wochen vor dem Wahltag mit Hauptwohnung in Taunusstein gemeldet sind.

    Dieses wichtige ehrenamtliche Engagement wird mit einer Aufwandsentschädigung für Beisitzer mit 40 Euro sowie für Wahlvorsteher und Schriftführer mit 50 Euro vergütet. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

    Hinweise für Taunusstein: Wahlhelfer

    Wenn Sie Wahlhelfer werden wollen, melden Sie sich gerne unter: wahlhelfer@taunusstein.de 

    Bei Fragen rund um das Thema "Wahlhelfer", wenden Sie sich an:

    Frau Regina Dauer
    Rathaus, Zimmer 9 // EG
    Telefon: 06128 241-308
    E-Mail: regina.dauer@taunusstein.de

    Ansprechpartner

    Stadt Taunusstein - Wahlen, Abstimmungen & Statistik

    Adresse

    Hausanschrift

    Aarstr. 150

    65232 Taunusstein

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch 14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: wahlen@taunusstein.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    briefwahl@taunusstein.de (für Briefwahlanträge)

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Taunusstein: Wahlhelfer

    Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten per Download weitere Informationen zur nächsten Wahl: www.taunusstein.de/wahlhelfer-unterlagen

    Die Zugangsdaten sind im Berufungsschreiben enthalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Europawahlgesetz (EuWG) -  -  in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
    §§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)

    §§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
    §§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)

    §§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
    §§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)

    §§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
    § 4 Kommunalwahlordnung (KWO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlleiter, Wahllokal, Europawahl, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Ehrenamt, Wahlhelfer, Wahlvorstand, Stimmzettel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English