Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Hinweise für Taunusstein: Sterbefall anzeigen
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Stadt Taunusstein - Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06128 241-0
Kontaktperson
Frau Anke Peters
Herr Joachim May
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Taunusstein: Sterbefall anzeigen
Dem Standesamt sind folgende Unterlagen und Urkunden im Original vorzulegen:
Alle ausländischen Personenstandsurkunden sind mit einer amtlich deutschen Übersetzung vorzulegen.
Ledige Verstorbene: Personalausweis / Reisepass, Leichenschauschein des Arztes, beglaubigte Abschrift (Kopie) des Geburtenbucheintrages / -registers oder Geburtsurkunde, Nachweise namensrechtlicher Erklärungen (z.B. bei Spätaussiedlern), Aufenthaltsbescheinigung
Verheiratete Verstorbene: Personalausweis / Reisepass, Leichenschauschein des Arztes, Heiratsurkunde oder beglaubigter Registerausdruck aus dem Heiratsregister, Nachweise namensrechtlicher Erklärungen (z.B. bei Spätaussiedlern), Aufenthaltsbescheinigung
Geschiedene oder verwitwete Verstorbene: Personalausweis / Reisepass, Leichenschauschein des Arztes, Heiratsurkunde mit Vermerk über die Auflösung der Ehe(Scheidung, Auflösung oder Tod des Ehegatten oder Partners) ggf. zusätzlich Scheidungs- oder Auflösungsurteil oder Sterbeurkunde , Aufenthaltsbescheinigung
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Sofern von Ihnen ein Bestatter auch zur Erledigung der Behördenangelegenheiten beauftragt wurde, übergeben Sie diesem die Originalunterlagen.
Die Taunussteiner Bestattungsunternehmen bieten die Möglichkeit an, bereits vor dem Tod einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen. Den ortsansässigen Bestattern liegen weiterhin Merkblätter der zuständigen Rentenstelle bezüglich der erforderlichen Unterlagen zur Beantragung der Hinterbliebenenrente vor.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
Bemerkungen
Hinweise für Taunusstein: Sterbefall anzeigen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Sterbefall, Sterbefall-anzeige, Todesfall, Trauerfall