Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen

    Sterbefall anzeigen

    Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Anzeigepflichtige
    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

    Hinweise für Taunusstein: Sterbefall anzeigen

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden.



    Anzeigepflichtige

    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Taunusstein - Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Aarstraße 150

    65232 Taunusstein

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06128 241-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Taunusstein: Sterbefall anzeigen

    Dem Standesamt sind folgende Unterlagen und Urkunden im Original vorzulegen:

    Alle ausländischen Personenstandsurkunden sind mit einer amtlich deutschen Übersetzung vorzulegen.

    Ledige Verstorbene: Personalausweis / Reisepass, Leichenschauschein des Arztes, beglaubigte Abschrift (Kopie) des Geburtenbucheintrages / -registers oder Geburtsurkunde, Nachweise namensrechtlicher Erklärungen (z.B. bei Spätaussiedlern), Aufenthaltsbescheinigung

    Verheiratete Verstorbene: Personalausweis / Reisepass, Leichenschauschein des Arztes, Heiratsurkunde oder beglaubigter Registerausdruck aus dem Heiratsregister, Nachweise namensrechtlicher Erklärungen (z.B. bei Spätaussiedlern), Aufenthaltsbescheinigung

    Geschiedene oder verwitwete Verstorbene: Personalausweis / Reisepass, Leichenschauschein des Arztes,  Heiratsurkunde mit Vermerk über die Auflösung der Ehe(Scheidung, Auflösung oder Tod des Ehegatten oder Partners) ggf. zusätzlich Scheidungs- oder Auflösungsurteil oder Sterbeurkunde , Aufenthaltsbescheinigung


    Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

    Sofern von Ihnen ein Bestatter auch zur Erledigung der Behördenangelegenheiten beauftragt wurde, übergeben Sie diesem die Originalunterlagen.

    Die Taunussteiner Bestattungsunternehmen bieten die Möglichkeit an, bereits vor dem Tod einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen. Den ortsansässigen Bestattern liegen weiterhin Merkblätter der zuständigen Rentenstelle bezüglich der erforderlichen Unterlagen zur Beantragung der Hinterbliebenenrente vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.

    Bemerkungen

    Hinweise für Taunusstein: Sterbefall anzeigen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sterbefall, Sterbefall-anzeige, Todesfall, Trauerfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English