amtliche Meldebestätigung AusstellungOnline erledigen

    Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Hinweise für Taunusstein: Meldebestätigung Ausstellung

    Eine amtliche Meldebestätigung bekommen Sie am Tag Ihrer An- bzw. Abmeldung gebührenfrei ausgehändigt.

    Jede weitere Bestätigung über den Wohnsitz ist per Definition eine Meldebescheinigung und muss kostenpflichtig beantragt werden.

    Online-Dienste

    Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung

    ID: L100001_388033712

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Beantragung einer Meldebescheinigung

    ID: L100001_388033713

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Taunusstein - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Aarstraße 150

    65232 Taunusstein

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 7.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch 7.00 bis 18.00 Uhr Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr Online-Terminvereinbarung erforderlich!

    Kontakt

    Telefon: 06128 241-241

    E-Mail: buergerbuero@taunusstein.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Taunusstein: Meldebestätigung Ausstellung

    • § 24 BMG

    Kosten

    keine

    Unterstützende Institutionen

    Hinweise für Taunusstein: Meldebestätigung Ausstellung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Meldekarte, Meldeschein, Wohnungsnachweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de