Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Hinweise für Taunusstein: Meldebestätigung Ausstellung
Eine amtliche Meldebestätigung bekommen Sie am Tag Ihrer An- bzw. Abmeldung gebührenfrei ausgehändigt.
Jede weitere Bestätigung über den Wohnsitz ist per Definition eine Meldebescheinigung und muss kostenpflichtig beantragt werden.
Online-Dienste
Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Beantragung einer Meldebescheinigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Taunusstein - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 7.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch 7.00 bis 18.00 Uhr Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr Online-Terminvereinbarung erforderlich!
Kontakt
Telefon: 06128 241-241
E-Mail: buergerbuero@taunusstein.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Taunusstein: Meldebestätigung Ausstellung
- § 24 BMG
Kosten
keine
Unterstützende Institutionen
Hinweise für Taunusstein: Meldebestätigung Ausstellung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldekarte, Meldeschein, Wohnungsnachweis