Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Hinweise für Taunusstein: Wählbarkeitsbescheinigung

    Frau Nicole Lustermann
    Besondere Gemeindewahlleiterin
    Rathaus, Zimmer 8 // EG
    Aarstraße 150
    65232 Taunusstein
    Telefon: 06128 241-391
    E-Mail: nicole.lustermann@taunusstein.de

    Ansprechpartner

    Stadt Taunusstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Aarstr. 150

    65232 Taunusstein

    Kontakt

    Telefon: 06128 241-0

    Telefax: 06128 241-172

    E-Mail: info@taunusstein.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wahl, Abstimmen, Bewerber, Voten, Wahlvorschlag, Wahlen, Bewerberinnen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de