Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Hinweise für Taunusstein: Wählbarkeitsbescheinigung
Frau Nicole Lustermann
Besondere Gemeindewahlleiterin
Rathaus, Zimmer 8 // EG
Aarstraße 150
65232 Taunusstein
Telefon: 06128 241-391
E-Mail: nicole.lustermann@taunusstein.de
Ansprechpartner
Stadt Taunusstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06128 241-0
Telefax: 06128 241-172
E-Mail: info@taunusstein.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Abstimmen, Bewerber, Voten, Wahlvorschlag, Wahlen, Bewerberinnen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung