Führung eines Fahrtenbuches Anordnung

    Kfz: Fahrtenbuch für betriebliche oder an Arbeitnehmer Überlassene Fahrzeuge

    Beschreibung

    Ein Fahrtenbuch wird eingesetzt, um betriebliche/berufliche und private Fahrten voneinander abzugrenzen. Es muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden und die zu erfassenden Fahrten einschließlich des am Ende erreichten Kilometerstandes vollständig in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben. Eine Sammlung loser Blätter ist als Fahrtenbuch nicht zulässig.
    Für betriebliche/berufliche Fahrten muss ein Fahrtenbuch mindestens folgende Angaben enthalten:

    • Datum und Kilometerstand grundsätzlich zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt
    • Reiseziel (bei Umwegen auch die Reiseroute)
    • Reisezweck
    • Namen der aufgesuchten Geschäftspartner

    Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben; für Fahrten zwischen Wohnung und (erster) Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.

    Wird die Ordnungsmäßigkeit des geführten Fahrtenbuches von der Finanzverwaltung nicht anerkannt, muss die Nutzung des Kraftfahrzeugs für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und (erster) Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte grundsätzlich nach Pauschsätzen bewertet werden.

    Auch das Führen eines elektronischen Fahrtenbuchs ist zulässig. So können Sie die Aufzeichnungen Ihrer betrieblichen/beruflichen und privaten Fahrten bequem am PC erledigen. Voraussetzung ist, dass sich aus dem elektronischen Fahrtenbuch dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden. Elektronische Fahrtenbücher werden von verschiedenen Herstellern angeboten.

    Ansprechpartner

    Rheingau-Taunus-Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Heimbacher Straße 7

    65307 Bad Schwalbach

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
    Anzahl der Stellplätze: 300
    Gebührenfrei

    Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.

    • Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
    • Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
    Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.

    Kontakt

    Telefon: 06124 510-0

    Telefax: 06124 510-310

    E-Mail: info@rheingau-taunus.de

    Internet

    Stichwörter

    Kreisverwaltung Rheingau-Taunus

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rheingau-Taunus-Kreis - Kfz-Zulassungsstelle Bad Schwalbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Heimbacher Straße 7

    65307 Bad Schwalbach

    Öffnungszeiten

    Bad Schwalbach - nur für Privatkunden:

    • OHNE Termin: Mo + Mi, 07:30-11:30 Uhr
    • MIT Termin: Di + Do + Fr (Erscheinen nur mit Termin möglich)

    Rüdesheim am Rhein - nur für Privatkunden:

    • OHNE Termin: Di + Do, 07:30-11:30 Uhr
    • MIT Termin: Mo + Mi + Fr (Erscheinen nur mit Termin möglich)

    Idstein - nur für Privatkunden:

    • OHNE Termin: Mo + Di, 07:30-11:30 Uhr
    • MIT Termin: Mi + Do + Fr (Erscheinen nur mit Termin möglich)

    Kontakt

    Telefon: 06124 510-348

    Telefax: 06124 510-779

    E-Mail: zulassung@rheingau-taunus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 06.01.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrtenbuch, Kraftfahrzeug, Güterverkehr, Fahrstrecken, HMdF, Kfz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de