Personalausweis - Adresse ändern
Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Beschreibung
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Taunusstein - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 7.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch 7.00 bis 18.00 Uhr Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr Online-Terminvereinbarung erforderlich!
Kontakt
Telefon: 06128 241-241
E-Mail: buergerbuero@taunusstein.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 1 Absatz 5 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Bemerkungen
Hinweise für Taunusstein: Personalausweis - Adresse ändern
- Reisepass: Verlustanzeige
- Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)
- Personalausweis beantragen
- Reiseausweis als Passersatz für den Notfall beantragen
- Personalausweis, vorläufiger
- Reisepass: Kind mit eintragen
- Reisepass, vorläufiger
- Personalausweis: Status der Beantragung - Auskunft
- Reisepass beantragen
- Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 17.12.2020
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