Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen ErteilungOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung

    Wenn Sie Straßenrennen durchführen möchten, dann müssen Sie hierfür vorher die Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden können im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO Erlaubnisse für die übermäßige Straßennutzung nach § 29 StVO erteilen.

    Diese Rechtsgrundlage schreibt eine Erlaubnispflicht vor für Veranstaltungen, die die Straße mehr als verkehrsüblich beanspruchen, und für Fahrzeuge, die die gesetzlich allgemein zulässige Grenzen überschreiten.

    Online-Dienst

    Rennen mit Kraftfahrzeugen Ausnahmegenehmigung

    ID: L100001_385647431

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden.

    Hinweise für Taunusstein: Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung

    Herr Ralf Raubert
    Rathaus, Zimmer 11 // EG
    Aarstraße 150
    65232 Taunusstein
    Telefon: 06128 241-303
    E-Mail: ralf.raubert@taunusstein.de

    Ansprechpartner

    Stadt Taunusstein - Straßenverkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Aarstraße 150

    65232 Taunusstein

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06128 241-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag mit Streckenplan und Streckenbeschreibung,
    • Kartenmaterial,
    • Versicherungsnachweise,
    • Streckenabnahmeprotokoll/ Streckengutachten,
    • Erklärung zum Bundesfernstraßen-Gesetz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist mit den o.g. Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Ausnahmegenehmigung für Rennen auf öffentlichen Straßen entscheiden.

    Fristen

    Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

    Kosten

    Die Kosten für das Verfahren berechnen sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind je nach Leistungsumfang der Behörde variabel (Geb.Nr. 263).

    Gebühr ab 10.20 EUR bis 2301.00 EUR

    Bemerkungen

    Die Anhörfrist beträgt 14 Tage.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung für Rennen, Rennveranstaltungen, Motorsport, Übermäßige Straßenbenutzung, Radrennen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de