Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Bauamt Schlangenbad

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheingauer Straße 23

    65388 Schlangenbad

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr;
    Dienstag von 15.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06129 4860

    Telefon: 06129 4861

    Telefon: 06129 4862

    Telefax: 06129 4833

    E-Mail: karl-ulrich.boehm@schlangenbad.de

    E-Mail: bettina.hirschmann@schlangenbad.de

    E-Mail: dorothee.petri@schlangenbad.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schnee räumen, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Kehrmaschine, Müllabfuhr, Schneeräumung, Reinigung, Winterdienst, Schmutz, Gehwegreinigung, Straße kehren, Glatteis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English