Kinderreisepass Ausstellung
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.
Beschreibung
Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren
Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Stelle für die Ausstellung des Kinderreisepasses ist die Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) Ihres Wohnortes.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.
Ansprechpartner
Stadt Rüdesheim am Rhein - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Di. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Do. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06722 408-0
Telefax: 06722 408-36
E-Mail: stadtverwaltung@stadt-ruedesheim.de
Kontaktperson
Frau Susanne Veitenhansl
Frau Claudia Haag
Telefon Festnetz: 06722 40821
Fax: 06722 408-64
Telefon Festnetz: 06722 40860
E-Mail: claudia.haag@ruedesheim.de
Herr Tim Oharek
Telefon Festnetz: 06722 408-60
Fax: 06722 408-64
E-Mail: tim.oharek@stadt-ruedesheim.de
E-Mail: buergerbuero@stadt-ruedesheim.de
Frau Katharina Fetzer
Fax: 06722 408-64
Telefon Festnetz: 06722 408-60
E-Mail: katharina.fetzer@stadt-ruedesheim.de
E-Mail: buergerbuero@stadt-ruedesheim.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Rüdesheim am Rhein
Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein
IBAN: DE93 5109 1500 0010 1300 18
BIC: GENODE51RGG
Bankinstitut: Rheingauer Volksbank
Stadt Rüdesheim am Rhein
Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein
IBAN: DE09 5105 0015 0455 0004 32
BIC: NASSDE55XXX
Bankinstitut: Nassauische Sparkasse
Weitere Informationen
Aufzug nur für Rollstühle bis zum 2. Obergeschoss.
Stichwörter
Bürgerdienste, Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- alter Kinderreisepass oder andere nicht mehr gültige Ausweisdokumente (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
- aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes
- gegebenenfalls weitere Nachweise wie zum Beispiel Personenstandsurkunden und/oder Staatsangehörigkeitsurkunden
- wenn beide sorgeberechtigte Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern und bei unverheirateten Eltern zusätzlich Sorgerechtserklärung oder Sorgerechtsbeschluss
-
wenn sorgeberechtigte Elternteile, die zusammenleben, den Antrag nicht gemeinsam stellen: zusätzlich
- schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils, soweit dieser nicht aus tatsächlichen Gründen verhindert ist, die Einverständniserklärung abzugeben
- gegebenenfalls Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Elternteils
- wenn sorgeberechtigte Eltern nicht nur vorübergehend getrennt leben, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen, soweit davon auszugehen ist, dass der andere Elternteil mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist
-
bei einer oder einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht
- gegebenenfalls zusätzlich Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
- gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben)
- bei Vormundschaft: zusätzlich Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Formulare
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Kinderreisepasses sind:
- Ihr Kind ist deutscher Staatsangehöriger.
- Ihr Kind muss jünger als 12 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Absatz 2 Nummer 2 Passgesetz (PassG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 5 Absatz 2 und 4 Satz 2 und 3 Passgesetz (PassG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 6 Passgesetz (PassG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 15 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f, Nummer 2 und Absatz 2 Passverordnung (PassV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Klage auf Ausstellung eines Kinderreisepasses
Verfahrensablauf
Ein Kinderreisepass kann auf Antrag ausgestellt werden.
Den Antrag können Sie als sorgeberechtigte Eltern beziehungsweise als allein sorgeberechtigte Person stellen.
Ihr Kind muss bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein, damit die Passbehörde seine Identität prüfen kann. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.
Fristen
Seit dem 1. Januar 2021 ist der Kinderreisepass ein Jahr gültig. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums kann der Kinderreisepass bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres um jeweils ein Jahr verlängert und aktualisiert werden (z um Beispiel neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe).
Bearbeitungsdauer
Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt beziehungsweise verlängert, wenn die benötigten Unterlagen vorliegen.
Kosten
13€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen elektronischen Reisepass.
Wenn Sie ein mehrere Jahre gültiges Dokument für Ihr Kind, das noch nicht 12 Jahre alt ist, beantragen wollen, können Sie anstelle eines Kinderreisepasses einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Mit einem Personalausweis kann Ihr Kind innerhalb der EU problemlos grenzüberschreitend reisen. Personalausweise für Kinder sind maximal sechs Jahre gültig. Für bestimmte Reiseziele, zum Beispiel die USA oder Kanada, ist die visumfreie touristische Einreise lediglich mit einem regulären Reisepass möglich. Soll Ihr Kind einen Kinderreisepass für die Reise nutzen, wäre für dieses Reisezielland - zusätzlich zum Kinderreisepass - ein Visum erforderlich. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 11.02.2022
Stichwörter
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