Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Rüdesheim am Rhein - Bauamt/ Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 16

    65385 Rüdesheim am Rhein

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06722 408-0

    Telefax: 06722 408-36

    E-Mail: stadtverwaltung@stadt-ruedesheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Rüdesheim am Rhein

    Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein

    IBAN: DE93 5109 1500 0010 1300 18

    BIC: GENODE51RGG

    Bankinstitut: Rheingauer Volksbank

    Stadt Rüdesheim am Rhein

    Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein

    IBAN: DE09 5105 0015 0455 0004 32

    BIC: NASSDE55XXX

    Bankinstitut: Nassauische Sparkasse

    Weitere Informationen

    Aufzug nur für Rollstühle bis zum 2. Obergeschoss.

    Stichwörter

    Bauamt, Bauhof, Hochbauamt, Liegenschaften, Liegenschaftsamt, Stadtbauamt, Tiefbauamt

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schnee räumen, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Kehrmaschine, Müllabfuhr, Schneeräumung, Reinigung, Winterdienst, Schmutz, Gehwegreinigung, Straße kehren, Glatteis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English