Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburten, Geburtsanmeldung

    Beschreibung

     Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

     Anzeigepflichtige


    Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Rüdesheim am Rhein - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 16

    65385 Rüdesheim am Rhein

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06722 408-0

    Telefax: 06722 408-36

    E-Mail: stadtverwaltung@stadt-ruedesheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Rüdesheim am Rhein

    Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein

    IBAN: DE93 5109 1500 0010 1300 18

    BIC: GENODE51RGG

    Bankinstitut: Rheingauer Volksbank

    Stadt Rüdesheim am Rhein

    Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein

    IBAN: DE09 5105 0015 0455 0004 32

    BIC: NASSDE55XXX

    Bankinstitut: Nassauische Sparkasse

    Weitere Informationen

    Aufzug nur für Rollstühle bis zum 2. Obergeschoss.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
    • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
     

    Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Internationale Geburtsurkunde, Geburt, Antrag Geburtsurkunde, Geburten, Geburtsanmeldung, Anonyme Geburt, Bescheinigung Geburt, Geburtsurkunde, Mehrlingsgeburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Geburtsanzeige, Standesamt, Frühgeburt, mehrsprachige Geburtsurkunde, Geburtsbeurkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English