Liegenschaftskarte AuskunftOnline erledigen

    Liegenschaftskarte - Auszug

    Beschreibung

    In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch zusätzliche Angaben, zu denen z. B. die Flurstücksnummer oder auch Straßenbezeichnungen und Hausnummern gehören.

    Wenn Sie z. B. für ein Bauvorhaben oder für Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie einen entsprechenden Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten.

    Online-Dienst

    Geodaten online

    ID: L100001_383642945

    Beschreibung

    Geodaten online ist ein Angebot der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) und ermöglicht den Bezug von Produkten des Liegenschaftskatasters, der Landesvermessung und der Immobilienwertermittlung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Geodaten online ist ein Angebot der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) und ermöglicht den Bezug von Produkten des Liegenschaftskatasters, der Landesvermessung und der Immobilienwertermittlung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG).

    Ansprechpartner

    Stadt Rüdesheim am Rhein - Bauamt/ Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 16

    65385 Rüdesheim am Rhein

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06722 408-0

    Telefax: 06722 408-36

    E-Mail: stadtverwaltung@stadt-ruedesheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Rüdesheim am Rhein

    Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein

    IBAN: DE93 5109 1500 0010 1300 18

    BIC: GENODE51RGG

    Bankinstitut: Rheingauer Volksbank

    Stadt Rüdesheim am Rhein

    Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein

    IBAN: DE09 5105 0015 0455 0004 32

    BIC: NASSDE55XXX

    Bankinstitut: Nassauische Sparkasse

    Weitere Informationen

    Aufzug nur für Rollstühle bis zum 2. Obergeschoss.

    Stichwörter

    Bauamt, Bauhof, Hochbauamt, Liegenschaften, Liegenschaftsamt, Stadtbauamt, Tiefbauamt

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rheingau-Taunus-Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Heimbacher Straße 7

    65307 Bad Schwalbach

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
    Anzahl der Stellplätze: 300
    Gebührenfrei

    Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.

    • Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
    • Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
    Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.

    Kontakt

    Telefon: 06124 510-0

    Telefax: 06124 510-310

    E-Mail: info@rheingau-taunus.de

    Internet

    Stichwörter

    Kreisverwaltung Rheingau-Taunus

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auszüge daraus erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte sind kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Flurstücke, ALKIS, Grundbuch, Flurstücksgrenze, Geoinformationen, Flurkarte, Geodaten, Geobasisdaten, Liegenschaften, Liegenschaftskataster, Grundstücksgrenze, Katasterkarte, Liegenschaftskarte, Grundbuchordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English