Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass, vorläufiger

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Rüdesheim am Rhein - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 16

    65385 Rüdesheim am Rhein

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06722 408-0

    Telefax: 06722 408-36

    E-Mail: stadtverwaltung@stadt-ruedesheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Rüdesheim am Rhein

    Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein

    IBAN: DE93 5109 1500 0010 1300 18

    BIC: GENODE51RGG

    Bankinstitut: Rheingauer Volksbank

    Stadt Rüdesheim am Rhein

    Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein

    IBAN: DE09 5105 0015 0455 0004 32

    BIC: NASSDE55XXX

    Bankinstitut: Nassauische Sparkasse

    Weitere Informationen

    Aufzug nur für Rollstühle bis zum 2. Obergeschoss.

    Stichwörter

    Bürgerdienste, Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
      und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
      zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
       
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    26,00€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pass, Reisepass, Reiseausweis, Vorläufiger Reisepass, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de