Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Wenn Sie Sperrmüll entsorgen möchten, nutzen Sie die entsprechenden Annahmemöglichkeiten.
Beschreibung
Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Für weitere Fragen können sie sich dorthin wenden.
Ansprechpartner
Gemeinde Niedernhausen - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung (Fachdienst II/1)
Adresse
Postanschrift
Wilrijkplatz
65527 Niedernhausen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:30 Uhr
Donnerstag 13:30 - 15:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Karl-Heinz Augustin
Postanschrift
Zum Hammergrund 7
65527 Niedernhausen
Telefon Festnetz: 06127 903-105
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Abfall, Müll, Müllabfuhr