Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienst
Beantragung Auskunfts- und Übermittlungssperre
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
zuständige Stelle
Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Ansprechpartner
Gemeinde Niedernhausen - Bürgerbüro (Fachdienst II/1)
Beschreibung
Adresse
Postanschrift
Wilrijkplatz
65527 Niedernhausen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch 07.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Freitag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06127 903-173
E-Mail: buergerbuero@niedernhausen.de
Kontaktperson
Frau Dilek Gündogdu
Postanschrift
Wilrijkplatz
65527 Niedernhausen
Telefon Festnetz: 06127 903-109
E-Mail: dilek.guendogdu@niedernhausen.de
Frau Marion Schmitt
Postanschrift
Wilrijkplatz
65527 Niedernhausen
Telefon Festnetz: 06127 903-103
E-Mail: marion.schmitt@niedernhausen.de
Frau Marion Schulze
Postanschrift
Wilrijkplatz
65527 Niedernhausen
Telefon Festnetz: 06127 903-102
E-Mail: marion.schulze@niedernhausen.de
Frau Tania Vaturro
Postanschrift
Wilrijkplatz
65527 Niedernhausen
Telefon Festnetz: 06127 903-101
E-Mail: tania.vaturro@niedernhausen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Wahlen, Melderegisterauskunft, Wählen, Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte, Melderegister