Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadt Lorch - Bürgerbüro / EMA

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 5

    65391 Lorch

    Hausanschrift

    Markt 5

    65391 Lorch

    Kontakt

    Telefon: 06726 180

    Telefax: 06726 1810

    E-Mail: einwohnermeldeamt@lorch-rhein.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlen, Voten, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag, Wählbarkeitsbescheinigung, Abstimmen, Bewerberinnen, Wählen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English