Flurbereinigung - Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan Genehmigung

    Flurneuordnung

    Beschreibung

    Die Flurneuordnung ist in Hessen ein wichtiges Instrumentarium zur integrierten ländlichen Entwicklung durch Maßnahmen

    • zur Verbesserung der Agrarstruktur,
    • zur Dorferneuerung,
    • zur naturnahen Entwicklung von Gewässern,
    • zur Wasserrückhaltung,
    • zum Schutz des Bodens und zur Verbesserung des Kleinklimas,
    • zum Schutz der Natur,
    • zur Landschaftspflege,
    • zur Verbesserung von Freizeit- und Erholungsfunktionen,
    • zur Verbesserung der (Verkehrs-) Infrastruktur sowie
    • zur Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaften.

    Die Flurneuordnung umfasst als Sammelbegriff

    • die fünf Verfahrensarten nach dem Flurbereinigungsgesetz (Integralflurbereinigung, Unternehmensflurbereinigung, vereinfachtes Landentwicklungsverfahren, beschleunigte Zusammenlegung sowie freiwilliger Landtausch),
    • die dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
    • das Landmanagement und
    • das SILEK.

    Flurbereinigung

    Die Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz dient dem Ziel, eine raumordnerisch gewollte, regionaltypische, ökonomisch sinnvolle und umweltverträgliche Nutzung des Grund und Bodens (Landnutzung) auf der Grundlage konzeptioneller Vorgaben in sozialverträglicher Weise zu ermöglichen und nachhaltig zu sichern.

    Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen

    Zur Erschließung der landwirtschaftlichen und touristischen Entwicklungspotenziale im ländlichen Raum können Infrastrukturmaßnahmen außerhalb von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gefördert werden.

    Landmanagement

    Mit Landmanagement wird außerhalb normierter Verfahren durch Moderation, Steuerung und Begleitung von Prozessen die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unterstützt.

    SILEK

    SILEK ist ein auf einen räumlichen und thematischen Schwerpunkt beschränktes Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept, dessen Erarbeitung im Vorfeld von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gefördert werden kann. Unter intensiver Mitwirkung der Bevölkerung werden für einen bestimmten Raum in einem gemeinsamen Prozess Chancen für den Raum analysiert, Entwicklungsziele identifiziert und Projekte initiiert, die die nachhaltige Entwicklungsfähigkeit des Raumes stärken sollen.

    Zuständigkeit

    Informationen erhalten Sie in den Internetauftritten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen  sowie des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation

    • Flurneuordnung
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
    • Förderung
      (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
    • Bodenmanagement
      (Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)

    Ansprechpartner

    Stadt Lorch - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 5

    65391 Lorch

    Postanschrift

    Markt 5

    65391 Lorch

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:00 - 12:00 Di: 08:00 - 12:00 Do: 08:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Fr: 08:00 - 12:00

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn -Außenstelle Hofheim-

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassaustraße 28

    65719 Wallau

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 611 535-6000

    Telefax: +49 611 327605-600

    E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Bodenmanagement Limburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Berner Straße 11

    65552 Limburg a. d. Lahn

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 611 535-6000

    Telefax: +49 611 327605-600

    E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Bodenmanagement Limburg -Anlaufstelle Eltville-

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Hub 2

    65334 Martinsthal

    Öffnungszeiten

    Ab dem 01.02.2024 ist die Anlaufstelle des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn in Eltville unter folgender Adresse zu finden: Große Hub 10c, 65344 Eltville-Martinsthal. Im Zeitraum vom 19.01.2024 bis einschließlich 29.01.2024 ist die bisherige Anlaufstelle umzugsbedingt für den Publikumsverkehr geschlossen. In diesem Zeitraum können Sie uns jedoch gern per E-Mail, Telefon oder Post kontaktieren. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns, Sie an unserem neuen Standort begrüßen zu dürfen.

    Kontakt

    Telefon: +49 611 535-6000

    Telefax: +49 611 327605-640

    E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Forstwirtschaftlicher Grundbesitz, Bodenordnung, Landwirtschaftlicher Grundbesitz, Geodaten, Flurneuordnung, Geoinformationen, Flurbereinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English