ausgesetzte oder freilaufende Haustiere Unterbringung

    Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

    Beschreibung

    Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

    Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    das Fundamt der jeweiligen Gemeinde

    Ansprechpartner

    Stadt Lorch - Bürgerbüro / EMA

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 5

    65391 Lorch

    Hausanschrift

    Markt 5

    65391 Lorch

    Kontakt

    Telefon: 06726 180

    Telefax: 06726 1810

    E-Mail: einwohnermeldeamt@lorch-rhein.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

    Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

    Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 11.11.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Herrenlose, Fundtier, Fundtiere, Ausgesetzte, Zugelaufen, ausgesetzte Katze, ausgesetzter Hund, herrenloses Tier, Tier gefunden, freilaufender Hund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English