Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Kiedrich - Fachdienst I Zentrale Verwaltung und Finanzen
Adresse
Postanschrift
Marktstraße 27
65399 Kiedrich
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die zur Erledigung ihrer Angelegenheiten den Bürgerservice im Kiedricher Rathaus aufsuchen wollen, dies vorab terminlich mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzustimmen.
Kontakt
Telefon: 06123 9050-15
Telefax: 06123 4221
E-Mail: marcus.malsy@kiedrich.de
Kontaktperson
Frau Diana Smith
Postanschrift
Marktstraße 23
65399 Kiedrich
Telefon Festnetz: 06123 905017
E-Mail: diana.smith@kiedrich.de
Internet
Gemeinde Kiedrich - Fachdienst III Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen, Friedhofsangelegenheiten, Standesamt, Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Marktstraße 27
65399 Kiedrich
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die zur Erledigung ihrer Angelegenheiten den Bürgerservice im Kiedricher Rathaus aufsuchen wollen, dies vorab terminlich mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzustimmen.
Kontakt
Telefon: 06123 905014
Telefax: 06123 4221
E-Mail: michaela.heuthaler@kiedrich.de
Kontaktperson
Frau Michaela Heuthaler
Postanschrift
Marktstraße 27
65399 Kiedrich
Telefon Festnetz: 06123 905014
E-Mail: michaela.heuthaler@kiedrich.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
- Wahlen in HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahlen, Voten, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag, Wählbarkeitsbescheinigung, Abstimmen, Bewerberinnen, Wählen