Verstöße gegen die Verhaltensregeln der Werbewirtschaft Verfolgung

    Beschwerde über Werbung

    Beschreibung

    Sei es im Fernsehen, in Zeitschriften oder auf Plakatwänden - Werbung gehört zum Alltag. Doch nicht immer halten die Werbemotive und Spots die für die Werbung geltenden Grenzen ein. Sollten Sie ein Motiv sehen, das Sie für diskriminierend oder jugendgefährdend halten, können Sie sich darüber beim Deutschen Werberat beschweren, der vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft gegründet wurde.
     

    Zuständigkeit

    an den Deutschen Werberat

    Ansprechpartner

    Gemeinde Kiedrich - Fachdienst III Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen, Friedhofsangelegenheiten, Standesamt, Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Marktstraße 27

    65399 Kiedrich

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 13:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die zur Erledigung ihrer Angelegenheiten den Bürgerservice im Kiedricher Rathaus aufsuchen wollen, dies vorab terminlich mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzustimmen.

    Kontakt

    Telefon: 06123 905014

    Telefax: 06123 4221

    E-Mail: michaela.heuthaler@kiedrich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    kritisiertes Werbemotiv beziehungsweise eine kurze Beschreibung davon

    Voraussetzungen

    Werbemotiv, das Ihrer Meinung nach diskriminierend oder jugendgefährdend ist.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Der Deutsche Werberat wird aufgrund der freiwilligen Selbstkontrolle tätig.

    Verfahrensablauf

    Sollten Sie ein solches Motiv gesehen haben, können Sie sich schriftlich oder per Mail an den Deutschen Werberat wenden. Damit Ihre Beschwerde geprüft werden kann, müssen Sie das kritisierte Werbemotiv beziehungsweise eine Beschreibung davon mitschicken und begründen, wieso Sie das Motiv für diskriminierend oder jugendgefährdend halten.

    Der Werberat prüft Ihre Beschwerde. Stimmt er dieser zu, wendet sich der Werberat an das Unternehmen, das mit dem Motiv wirbt. Zieht das Unternehmen das Motiv nicht zurück, kann der Werberat eine Rüge aussprechen und sie veröffentlichen.

    Hinweis: Eine vom Deutschen Werberat ausgesprochene Rüge ist nicht mit weiteren Sanktion (z.B. Geldbuße) verbunden, gilt jedoch als imageschädigend für das Unternehmen.
     

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Diskriminierung, Verbraucherbeschwerde, Werbeinhalte, Beschwerde, TV-Werbung, Kinospots, Fernsehwerbung, Werbung, Jugendgefährdung, Anzeigen, Fernseh-Werbung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de