Gewerberegister, Auskunft
Beschreibung
Das Gewerberegister ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht.
Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.
An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
Hinweise für Idstein: Gewerberegister, Auskunft
Eine Gewerbezentralregisterauskunft muss persönlich (eine Bevollmächtigung ist nicht möglich) beantragt werden. Voraussetzung ist, dass Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und in Idstein gemeldet sind.
Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch über das
Online-Portal
des Bundesamtes für Justiz beantragt werden. Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:
Belegart 1 wird an Ihre Meldeanschrift gesendet
Belegart 9 wird direkt an die anfordernde Behörde gesendet
Bitte informieren Sie sich bei der Vorlagestelle vor Beantragung, welche Belegart der Gewerbezentralregisterauskunft benötigt wird.
Wird eine Gewerbezentralregisterauskunft über eine Firma benötigt, werden außerdem folgende Daten abgefragt: Firmenname und Adresse, Rechtsform, Registereintrag und -gericht, Verwendungszweck. Die Firma muss sich in Idstein befinden.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Anschrift und Verwendungszweck der anfordernden Behörde
Gebühren
13,00 €
- Online-Portal des Bundesamtes für Justiz:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde-/Stadtverwaltung am Sitz des Gewerbebetriebes
Ansprechpartner
Gemeinde Idstein - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
Postfach
65510 Idstein
Kontakt
E-Mail: info@idstein.de
Gemeinde Idstein - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6126 78-140
Telefax: +49 6126 78-815
E-Mail: buergerbuero@idstein.de
Kontaktperson
Herr Daniel Blum
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Telefon Festnetz: +49 6126 78-140
Fax: +49 6126 78-815
E-Mail: buergerbuero@idstein.de
Frau Tanja Hoyer
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Fax: +49 6126 78-815
Telefon Festnetz: +49 6126 78-141
E-Mail: buergerbuero@idstein.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 der Gewerbeordnung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt in der Regel zwischen 10,00 Euro und 30,50 Euro; soweit Nachforschungen durch den Außendienst erforderlich werden, bemisst sich die Gebührenhöhe nach dem Zeitaufwand.
Bei Auskünften über einen bestimmbaren Personenkreis, der sog. Gruppenauskunft, beträgt die Gebühr in der Regel je Person zwischen 7,50 Euro - 15,00 Euro, mindestens allerdings 76,50 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Anzeigepflichten, Ummelden, Auskunft Gewerberegister, Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, anmelden, Abmelden, Register (Gewerbe), Gewerbe