Mietspiegel Veröffentlichung

    Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Wenn Sie die Höhe der Mieten in den Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,

    • ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
    • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).

    Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

    Entscheidend können beispielsweise sein:

    • Wohnungsgröße
    • Baualter
    • Wohnlage
    • energetischer Modernisierungszustand und
    • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

    Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

    Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, gemeinsam oder von den Städten/Gemeinden erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. 

    Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt laut Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Zukunft eine Pflicht zur Erstellung von einfachen Mietspiegeln (Inkrafttreten am 1. Juli 2022).

    Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden.

    Mietspiegel gibt es in vielen größeren Städten und Gemeinden.

    Hinweise für Idstein: Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Der gemeinsame "(einfache) Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Bereich der Stadt Idstein, Stadt Taunusstein, Stadt Bad Schwalbach und der Gemeinde Niedernhausen" - Stand 07/2022 -  dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er bietet Vermietern und Mietern eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung und Zustand der Wohnung oder des Gebäudes zu vereinbaren.

    Die Städte Idstein, Taunusstein, Bad Schwalbach und Niedernhausen stellen in Zusammenarbeit mit Mieterbund Wiesbaden und Umgebung e. V. , Haus & Grund Wiesbaden e. V., Haus & Grund Idstein und Haus & Grund Bad Schwalbach e. V. und unter Mitwirkung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Mieten für Grundstücke und Gebäude, Frau Nicole Deml-Moog, Hünstetten diesen gemeinsamen Mietspiegel auf.

    Der Mietspiegel beinhaltet die sogenannte Kalt- oder Nettomiete pro qm Wohnfläche und Monat. Unberücksichtigt bleiben hierbei die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Sonstige einzelvertragliche Vereinbarungen bleiben unberührt. Im Zuge der Anpassung an die Marktentwicklung in der Region Idstein, Taunusstein, Bad Schwalbach und Niedernhausen wird der Mietspiegel für die beteiligten Städte alle 4 Jahre erstellt.

    Der Mietspiegel ist kostenfrei online einzusehen.

    Eine Druckversion des aktuellen Mietspiegels (Stand 2022) können Sie gegen eine Schutzgebühr von 3,00 € beim Bürgerbüro Idstein anfordern. Bitte überweisen Sie den Betrag vorab auf eines der Konten der Stadtkasse Idstein unter Angabe des Verwendungszwecks "Mietspiegel".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist in der Regel die Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Im Internet finden Sie Mietspiegel entweder über die Internetseiten der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder indem Sie den Namen der Stadt/Gemeinde und "Mietspiegel" in eine Suchmaschine eingeben.

    Hinweise für Idstein: Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Idstein - Wohnungsangelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    König-Adolf-Platz 2

    Postfach

    65510 Idstein

    Kontakt

    E-Mail: info@idstein.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Idstein - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    König-Adolf-Platz 2

    65510 Idstein

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
    Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6126 78-140

    Telefax: +49 6126 78-815

    E-Mail: buergerbuero@idstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich in der Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Kosten

    Mietspiegel stehen Ihnen in der Regel schon jetzt im Internet kostenlos als Download zur Verfügung.

    Ab dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei im Internet zu veröffentlichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gesetz und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen (einfachen) Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln (§§ 558c, d BGB; §§ 3, 6 MsV). Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 15.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Stichwörter

    Mieterhöhung, Neuvertragsmiete, Mietenspiegel, Wohnung, Wohnungsgröße, Mietpreis, Ausstattungsmerkmale der Wohnung, Mietpreisbremse, Wohnungssuche, Vergleichsmiete, Nettokaltmiete, Wohnraum, Wohnungsmiete, Miete, Durchschnittsmiete, ortsübliche Vergleichsmiete, Marktmiete, Kappungsgrenze, Mietspiegel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English