Spätaussiedlerbescheinigung bekommen
Beschreibung
Wenn Sie einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erhalten haben und in Deutschland an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, bekommen Sie die Bescheinigung als Spätaussiedler und damit die deutsche Staatsbürgerschaft.
Sie gelten als Spätaussiedlerin oder als Spätaussiedler, wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben. Ihr Aufenthalt in Deutschland muss über ein spezielles Aufnahmeverfahren begründet und genehmigt werden.
Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kommen Sie zunächst in die Erstaufnahmestelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort durchlaufen Sie und Ihre Familienangehörigen ein Registrier- und Verteilungsverfahren. Sie erhalten einen Registrierschein, der Ihnen die Teilnahme an dem Verfahren bestätigt.
Anschließend werden Sie einem Bundesland zugewiesen, in das Sie und Ihre Familie umsiedeln. Sie erhalten dann vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung darüber, dass Sie Spätaussiedlerin, Spätaussiedler oder Angehöriger sind.
Gleichzeitig erhalten Sie mit dieser Bescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit und haben damit Anspruch auf Leistungen zum Beispiel der Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialämter.
Ansprechpartner
Gemeinde Idstein - Standesamt
Beschreibung
Standesamt Idsteiner Land
Adresse
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
Postfach
65510 Idstein
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6126 78-224
Telefon: +49 6126 78-232
Telefon: +49 6126 78-234
E-Mail: standesamt@idstein.de
Rheingau-Taunus-Kreis
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenfrei
Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.
- Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
- Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.
Telefonische Erreichbarkeit:
Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.
Kontakt
Telefon: 06124 510-0
Telefax: 06124 510-310
E-Mail: info@rheingau-taunus.de
Internet
Stichwörter
Kreisverwaltung Rheingau-Taunus
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaften (BVFG).
- Sie haben am Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler durchlaufen.
- Sie sind nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik einem Bundesland zugewiesen worden und bei dem dort zuständigen Einwohnermeldeamt gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Sie müssen die Bescheinigung nicht selbst beantragen, sondern bekommen sie automatisch zugeschickt.
- Nachdem Sie das Aufnahmeverfahren in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland durchlaufen haben, wird auch das Bescheinigungsverfahren eingeleitet.
- Sie werden dann einem Bundesland zugewiesen. Ihre familiäre Bindungen, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden dabei berücksichtigt.
- Wenn Sie möchten, können Sie während des Registrier- und Verteilverfahrens eine Namenserklärung abgeben (zum Beispiel um Ihren Vor- und Familiennamen an den deutschen Sprachgebrauch anzupassen).
- Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann per Post an Ihren Wohnort gesendet.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Verfahrensdauer kann bis zu mehreren Wochen betragen.
Kosten
keine
Weitere Informationen
- Informationen, Anträge und Merkblätter auf der Internetseite des BundesverwaltungsamtesKeine weiteren Hinweise vorhanden
Bemerkungen
- Merkblatt zum Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)(Bundesverwaltungsamt)
- Merkblatt für Spätaussiedler über die Gewährung einer pauschalen Eingliederungshilfe gem. § 9 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)(Bundesverwaltungsamt)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesverwaltungsamt am 20.12.2018
Stichwörter
Migranten, Heimatvertriebene, Deutschstämmige, Russlanddeutsche, Vertriebene, Aussiedler, Registrierverfahren, Volksdeutscher, Spätaussiedlerbescheinigung, Aufnahmeverfahren, Vertriebenenausweis, Migration, Aussiedleraufnahme, Aufnahme von Spätaussiedlern, Spätaussiedler, Spätaussiedleraufnahme, deutsche Volkszugehörigkeit