Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Idstein - Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: 06126 78-220
Telefax: 06126 78-820
E-Mail: dennis.lehnhausen@idstein.de
Kontaktperson
Herr Dennis Lehnhausen
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Telefon Festnetz: +49 6126 78-220
Fax: +49 6126 78-820
E-Mail: dennis.lehnhausen@idstein.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schnee räumen, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Kehrmaschine, Müllabfuhr, Schneeräumung, Reinigung, Winterdienst, Schmutz, Gehwegreinigung, Straße kehren, Glatteis