Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Hinweise für Idstein: Abfall: Sperrmüll
Zuständig für die Entsorgung von Abfällen der Stadt Idstein ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW) des Rheingau-Taunus-Kreises.
Von dort aus werden alle Müllabfuhrtermine organisiert.
Ansprechpartner
Gemeinde Idstein - Stadt Idstein
Adresse
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Kontakt
Telefon: +49 6126 78-0
Telefax: +49 6126 78-815
E-Mail: info@idstein.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Mistbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall, Unratbeseitigung, Altmüll, HMUKLV, Hausratbeseitigung, Schrottbeseitigung