Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Idstein - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    König-Adolf-Platz 2

    65510 Idstein

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
    Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6126 78-140

    Telefax: +49 6126 78-815

    E-Mail: buergerbuero@idstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de