Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste

    Beschreibung

    Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale werden in einer Denkmalliste erfasst, die als Arbeitshilfe für alle Beteiligten dient. Die Aufnahme eines Kulturdenkmals in dieser Liste hat deklaratorische Bedeutung, das heißt, ein Kulturdenkmal ist bereits geschützt, bevor es in dieser Liste geführt wird, weil es die Definitionen erfüllt, die das Denkmaklschutzgesetz aufstellt.

    Aufgeführt wird in der Denkmalliste:

    • Kurzbezeichnung des Kulturdenkmals
    • Lage
    • charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)

    Die hessische Denkmalliste befindet sich im Aufbau. Welche Gebiete bereits vollständig mit geobezogenen Fachdaten aufbereitet werden konnten, können Sie im Internetauftritt "Kulturdenkmäler in Hessen" recherchieren. Weitere Gebiete werden stufenweise ergänzt.

    Zuständigkeit

    Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist zuständig für die Inventarisation aller Hessischen Denkmäler.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Denkmalpflege Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss Biebrich

    65203 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 6906-0

    Telefax: +49 611 6906-140

    E-Mail: Denkmalamt.Hessen@Denkmalpflege-Hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Idstein - Stadtplanung

    Adresse

    Postanschrift

    König-Adolf-Platz 2

    65510 Idstein

    Öffnungszeiten

    nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 6126 78-442

    Telefax: +49 6126 78-840

    E-Mail: astrid.zima@idstein.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Verfahrensablauf

    Ein Kulturdenkmal wird von Amts wegen in die Denkmalliste aufgenommen. Auch kann jeder (z.B. Eigentümer) einen entsprechenden Antrag stellen. Das Objekt muss die im Denkmalschutzgesetz definierten Eigenschaften haben.

    In diesem Verfahren wird der Eigentümer unterrichtet, wenn ein Eintrag erfolgt, und auf die Rechte und Pflichten hingewiesen, die der Besitz eines Kulturdenkmals mit sich bringt.

    Kosten

    Für die Eintragung und die Einsicht in die Denkmalliste werden keine Gebühren erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    bewegliche Kulturdenkmale, Gartendenkmalpflege, städtebauliche Denkmalpflege, Kulturlandschaften, Baudenkmale, Kulturdenkmale, Denkmalverzeichnis, Bodendenkmale, archäologische Kulturdenkmale, Kunstdenkmale, Kleindenkmale, archäologische Flächendenkmale, Denkmalliste

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English