Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Hünstetten - Ordnungs- und Sozialverwaltung
Adresse
Postanschrift
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten
Kontakt
Telefon: +49 6126 9955-0
Telefax: +49 6126 9955-40
E-Mail: rathaus@huenstetten.de
Kontaktperson
Herr Jens Fischer
Postanschrift
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten
Telefon Festnetz: 06126 9955-30
Fax: 06126 9955-49
E-Mail: jens.fischer@huenstetten.de
Frau Anja Faulhaber
Hausanschrift
Fax: +49 6126 9955-49
Telefon Festnetz: +49 6126 9955-38
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schnee räumen, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Kehrmaschine, Müllabfuhr, Schneeräumung, Reinigung, Winterdienst, Schmutz, Gehwegreinigung, Straße kehren, Glatteis