Einfache Melderegisterauskunft
Sie suchen eine Person und möchten deren Familienname, Vorname, Doktorgrad oder derzeitige Anschrift erfahren? Dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen.
Beschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamen), Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
An die Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Hünstetten - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten
Kontakt
Telefon: 06126 9955-0
Telefax: 06126 9955-49
E-Mail: rathaus@huenstetten.de
Kontaktperson
Frau Anja Faulhaber
Hausanschrift
Fax: +49 6126 9955-49
Telefon Festnetz: +49 6126 9955-38
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Frau Rebekka Fischer
Postanschrift
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten
Telefon Festnetz: 06126 9955-34
Fax: 06126 9955-49
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Frau Petra Flören
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6126 9955-32
Fax: +49 6126 9955-49
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Frau Heike Ondracsek
Postanschrift
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten
Fax: 06126 9955-49
Telefon Festnetz: 06126 9955-31
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Frau Anne Riedl
Hausanschrift
Fax: +49 6126 9955-49
Telefon Festnetz: +49 6126 9955-33
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Internet
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, frühere Namen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 44 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Nummer 44 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
- Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Kosten
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022