Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
Beschreibung
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
das Fundamt der jeweiligen Gemeinde
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Hünstetten - Ordnungs- und Sozialverwaltung
Adresse
Postanschrift
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten
Kontakt
Telefon: +49 6126 9955-0
Telefax: +49 6126 9955-40
E-Mail: rathaus@huenstetten.de
Kontaktperson
Herr Jens Fischer
Postanschrift
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten
Telefon Festnetz: 06126 9955-30
Fax: 06126 9955-49
E-Mail: jens.fischer@huenstetten.de
Frau Anja Faulhaber
Hausanschrift
Fax: +49 6126 9955-49
Telefon Festnetz: +49 6126 9955-38
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Internet
Gemeindeverwaltung Hünstetten - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten
Kontakt
Telefon: 06126 9955-0
Telefax: 06126 9955-49
E-Mail: rathaus@huenstetten.de
Kontaktperson
Frau Anja Faulhaber
Hausanschrift
Fax: +49 6126 9955-49
Telefon Festnetz: +49 6126 9955-38
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Frau Rebekka Fischer
Postanschrift
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten
Telefon Festnetz: 06126 9955-34
Fax: 06126 9955-49
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Frau Petra Flören
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6126 9955-32
Fax: +49 6126 9955-49
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Frau Heike Ondracsek
Postanschrift
Im Lagersboden 5
65510 Hünstetten
Fax: 06126 9955-49
Telefon Festnetz: 06126 9955-31
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Frau Anne Riedl
Hausanschrift
Fax: +49 6126 9955-49
Telefon Festnetz: +49 6126 9955-33
E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de
Internet
erforderliche Unterlagen
eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde
Rechtsgrundlage(n)
- § 90a i.V. mit §§ 965 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 27b Hessisches Ausführungsgesetz zum BGB (HessAGBGB)
Verfahrensablauf
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 11.11.2013
Stichwörter
Herrenlose, Fundtier, Fundtiere, Ausgesetzte, Zugelaufen, ausgesetzte Katze, ausgesetzter Hund, herrenloses Tier, Tier gefunden, freilaufender Hund