Erziehung in einer Tagesgruppe Gewährung

    Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen

    Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil benötigen Unterstützung bei der Erziehung? Dann kann die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe eine mögliche Hilfe sein.

    Beschreibung

    Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung, auf die Personensorgeberechtigte einen Anspruch haben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Sie kann auch für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII geeignet sein.
     Eine Tagesgruppe ist eine sogenannte teilstationäre Hilfe. Ihr Kind wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in einer Tagesgruppe betreut. Danach kann es aber in der Familie und somit in der gewohnten Umgebung bleiben. 

     Die Erziehung in einer Tagesgruppe bedeutet: 

        Ihr Kind wird therapeutisch und pädagogisch betreut
        Es erhält Unterstützung bei der Integration in der Schule und dem sozialen Umfeld
        Es lernt in einer Gruppe den Umgang mit anderen Kindern und Konflikte zu bewältigen
        Es lernt seinen Alltag zu gestalten und bekommt Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. 
        Die Eltern werden intensiv beteiligt, zum Beispiel durch Beratungsgespräche, Elternabende oder Eltern-Kind-Treffen.

    Ziele der Erziehung in einer Tagesgruppe sind:

        die Stärkung des Kindes
        die Stärkung seiner Eltern 
        die Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung 
        der Verbleib des Kindes in der Familie

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohenstein - Haupt- und Finanzabteilung - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwalbacher Straße 1

    65329 Hohenstein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag 07:30 - 11:30 13:00 - 15:00 Mittwoch: 07:30 - 11:30 15:30 - 18:30 Donnerstag: 07:30 - 11:30 Freitag: 07:30 - 11:30

    Kontakt

    Telefon: 06120 2943(Frau Schwing - Abteilungsleiterin, Büroleitende Beamtin, Satzungswesen, Gremienarbeit, Aufstellung und Abwicklung des Haushaltsplanes, Widerspruchsangelegenheiten )

    Telefon: 06120 2944(Frau Weimer - Personalangelegenheiten der Gemeindebediensteten, Nachtragshaushaltsplanung und Haushaltsüberwachung, Steuerliche Angelegenheiten, Versicherungsangelegenheiten (Assekuranzwesen) )

    Telefon: 06120 2941(Frau Schmitt - Gremienarbeit, Pflege Homepage, EDV, Administration Netzwer, Anlagenbuchhaltung )

    Telefon: 06120 2948(Frau Klankert - Anzeigenteil "Hohensteiner Blättche", Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit )

    Telefon: 06120 2937(Frau Quint - Kindergartenangelegenheiten, Personalangelegenheiten (Bereich Erzieherinnen) )

    Telefon: 06120 2938(Frau Bender - Kindergartenangelegenheiten )

    Telefon: 06120 2942(Frau Antlitz - Kassenwesen, Abwicklung und Überwachung des baren und bargeldlosen Zahlungsverkehrs, Erfassung der Annahme- und Auszahlungsanordnungen Personalangelegenheiten )

    Telefax: 06120 29-40

    E-Mail: info@hohenstein-hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rheingau-Taunus-Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Heimbacher Straße 7

    65307 Bad Schwalbach

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
    Anzahl der Stellplätze: 300
    Gebührenfrei

    Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.

    • Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
    • Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
    Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.

    Kontakt

    Telefon: 06124 510-0

    Telefax: 06124 510-310

    E-Mail: info@rheingau-taunus.de

    Internet

    Stichwörter

    Kreisverwaltung Rheingau-Taunus

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Hohenstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwalbacher Straße 1

    65329 Hohenstein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag 07:30 - 11:30 13:00 - 15:00 Mittwoch: 07:30 - 11:30 15:30 - 18:30 Donnerstag: 07:30 - 11:30 Freitag: 07:30 - 11:30

    Kontakt

    Telefon: 06120 29-0

    Telefax: 06120 29-40

    E-Mail: info@hohenstein-hessen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
      • Geburtsurkunde
      • Auskunft aus dem Sorgeregister
      • Beschluss des Familiengerichts über da Sorgerecht

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

    Voraussetzungen

    • Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
    • Sie fühlen sich mit der Erziehung des Kindes überfordert
    • Die Hilfe durch die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe ist geeignet und notwendig. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.

    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der Tagesgruppe und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Wenn die Erziehung in einer Tagesgruppe sinnvoll erscheint, können Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen. 
    • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Tagesgruppe. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Tagesgruppe auswählen. 
    • Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von den individuellen Verhältnissen und von der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Die Kosten für die Erziehung in einer Tagesgruppe trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 15.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English