Grundsteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema "Einheitsbewertung" steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Einheitswertbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.
Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück belegen ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohenstein - Haupt- und Finanzabteilung - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 07:30 - 11:30 13:00 - 15:00 Mittwoch: 07:30 - 11:30 15:30 - 18:30 Donnerstag: 07:30 - 11:30 Freitag: 07:30 - 11:30
Kontakt
Telefon: 06120 2943(Frau Schwing - Abteilungsleiterin, Büroleitende Beamtin, Satzungswesen, Gremienarbeit, Aufstellung und Abwicklung des Haushaltsplanes, Widerspruchsangelegenheiten )
Telefon: 06120 2944(Frau Weimer - Personalangelegenheiten der Gemeindebediensteten, Nachtragshaushaltsplanung und Haushaltsüberwachung, Steuerliche Angelegenheiten, Versicherungsangelegenheiten (Assekuranzwesen) )
Telefon: 06120 2941(Frau Schmitt - Gremienarbeit, Pflege Homepage, EDV, Administration Netzwer, Anlagenbuchhaltung )
Telefon: 06120 2948(Frau Klankert - Anzeigenteil "Hohensteiner Blättche", Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit )
Telefon: 06120 2937(Frau Quint - Kindergartenangelegenheiten, Personalangelegenheiten (Bereich Erzieherinnen) )
Telefon: 06120 2938(Frau Bender - Kindergartenangelegenheiten )
Telefon: 06120 2942(Frau Antlitz - Kassenwesen, Abwicklung und Überwachung des baren und bargeldlosen Zahlungsverkehrs, Erfassung der Annahme- und Auszahlungsanordnungen Personalangelegenheiten )
Telefax: 06120 29-40
E-Mail: info@hohenstein-hessen.de
Internet
Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 07:30 - 11:30 13:00 - 15:00 Mittwoch: 07:30 - 11:30 15:30 - 18:30 Donnerstag: 07:30 - 11:30 Freitag: 07:30 - 11:30
Kontakt
Telefon: 06120 2930
Telefon: 06120 2931
Telefax: 06120 29-40
E-Mail: info@hohenstein-hessen.de
Kontaktperson
Frau Elke Gemmer (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 06120 29-30
E-Mail: elke.gemmer@hohenstein-hessen.de
Frau Katharina Hasselbach (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 06120 29-31
Internet
Gemeinde Hohenstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 07:30 - 11:30 13:00 - 15:00 Mittwoch: 07:30 - 11:30 15:30 - 18:30 Donnerstag: 07:30 - 11:30 Freitag: 07:30 - 11:30
Kontakt
Telefon: 06120 29-0
Telefax: 06120 29-40
E-Mail: info@hohenstein-hessen.de
Kontaktperson
Frau Jasmin Bender
Telefon Festnetz: 06120 29-31
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre "Steuern von A - Z" zu entnehmen.
- Broschüre "Steuern von A bis Z"(Bundesministerium der Finanzen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 05.03.2020
Stichwörter
Substanzsteuer, Grundsteuer, HMdF, Grundsteuermesszahl, Steuer, Steuern, Grundbesitz, Realsteuer, Bemessung