Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohenstein - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwalbacher Straße 1

    65329 Hohenstein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag 07:30 - 11:30 13:00 - 15:00 Mittwoch: 07:30 - 11:30 15:30 - 18:30 Donnerstag: 07:30 - 11:30 Freitag: 07:30 - 11:30

    Kontakt

    Telefon: 06120 29-33(Herr Störmer - Abteilungsleiter, Bauleitplanverfahren, Bauaufsichtliche Beschwerden und Einsprüche, Allgemeine Bauüberwachung, Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Verwendungsnachweise für Baumaßnahmen, Flurbereinigungsangelegenheiten )

    Telefon: 06120 2934(Frau Meyhöfer - Prüfung von Baugesuchen und Bauvoranfragen, Bauleitplanverfahren, Rangrücktrittserklärungen und Löschungsbewilligungen, Auskünfte zur Baulandentwicklung, Vermarktung Baugrundstücke )

    Telefon: 06120 2935(Frau Schwarzer - Vermietung der Gemeinschaftseinrichtungen und Verzichtserklärungen)

    Telefon: 06120 2932(Frau Walter - Wasserversorgung, Unterhaltung der Wasserversorgungsanlagen, Installateurverzeichnis )

    Telefon: 06120 2955(Frau Barth - Gebäudemanagement, Schlüsselverwaltung, Friedhofsangelegenheiten, Abwicklung von Beerdigungen, Genehmigungen für Grabdenkmäler, Nutzungsrechte von Grabstätten, Überwachung der Standsicherheit von Grabstätten )

    Telefon: 06120 2936(Frau Schwarzer - Abwasserbeseitigung, Unterhaltung des Kanalnetzes, Ruheforst )

    Telefon: 06120 2952(Herr Diefenbach - GIS-Verwaltung )

    Telefax: 06120 29-40

    E-Mail: info@hohenstein-hessen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Naturschutz, Bäume, Artenschutz, Baum, Fällen, Schnitt, Ausnahmegenehmigung, Landschaftsbestandteil

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de