Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Gewerberegister, Auskunft

    Beschreibung

    Das Gewerberegister ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht.
    Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.

    An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde-/Stadtverwaltung am Sitz des Gewerbebetriebes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Heidenrod - I.2.2 Einwohndermelde- und Gewerbeamt

    Aktuelles

    Im Fachdienst I.2.2 Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt, Wahlen befinden sich folgende Aufgabenbereiche:

    • Einwohner an- ab- und ummeldungen
    • Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen, Gewerbeummeldungen, Reisegewerbekarte
    • Wahlbenachrichtigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 9

    65321 Heidenrod

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Vorm Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Parkplatz: E-Ladestation
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Gegenüber vom Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
    Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06120 7912

    Telefax: 06120 7955

    E-Mail: michelle.eichler@heidenrod.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Bürgerbüro

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt in der Regel zwischen 10,00 Euro und 30,50 Euro; soweit Nachforschungen durch den Außendienst erforderlich werden, bemisst sich die Gebührenhöhe nach dem Zeitaufwand.
    Bei Auskünften über einen bestimmbaren Personenkreis, der sog. Gruppenauskunft, beträgt die Gebühr in der Regel je Person zwischen 7,50 Euro - 15,00 Euro, mindestens allerdings 76,50 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gewerbe, Auskunft Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Ummelden, Gewerberegister, Anzeigepflichten, anmelden, Abmelden, Register (Gewerbe)

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de