Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Heidenrod - I.1.1 Zentrale Dienste

    Aktuelles

    In dem Fachdienst I.1.1 Allgemeine Verwaltung befinden sich folgende Aufgabenbereiche:

    • Zentrale Dienst
    • Personalsachbearbeitung
    • Frauenbeauftragte
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Tourismus
    • Bücherei
    • Homepage

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 9

    65321 Heidenrod

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Vorm Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Parkplatz: E-Ladestation
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Gegenüber vom Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
    Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06120 7950

    Telefax: 06120 7955

    E-Mail: thomas.kuerzer@heidenrod.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Heidenrod - I.2.2 Einwohndermelde- und Gewerbeamt

    Aktuelles

    Im Fachdienst I.2.2 Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt, Wahlen befinden sich folgende Aufgabenbereiche:

    • Einwohner an- ab- und ummeldungen
    • Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen, Gewerbeummeldungen, Reisegewerbekarte
    • Wahlbenachrichtigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 9

    65321 Heidenrod

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Vorm Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Parkplatz: E-Ladestation
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Gegenüber vom Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
    Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06120 7912

    Telefax: 06120 7955

    E-Mail: michelle.eichler@heidenrod.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Bürgerbüro

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Stichwörter

    Finderlohn, Verlorene Sachen, Verloren, Gefunden, Fundbüro, Fundamt, Fundsachen, Wertsachen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de