Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Personalausweis, vorläufiger

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Heidenrod - I.2.2 Einwohndermelde- und Gewerbeamt

    Aktuelles

    Im Fachdienst I.2.2 Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt, Wahlen befinden sich folgende Aufgabenbereiche:

    • Einwohner an- ab- und ummeldungen
    • Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen, Gewerbeummeldungen, Reisegewerbekarte
    • Wahlbenachrichtigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 9

    65321 Heidenrod

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Vorm Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Parkplatz: E-Ladestation
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Gegenüber vom Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
    Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06120 7912

    Telefax: 06120 7955

    E-Mail: michelle.eichler@heidenrod.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Vollmacht Abholung Ausweise

    Stichwörter

    Bürgerbüro

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Personaldokument, Personalausweis, vorübergehend, vorläufig, neuer Personalausweis, Ausweis beantragen, Ausweis, Beantragung, Neuer PA, Identitätsnachweis, PA, Ausweis ausstellen, Lichtbildausweis, Identitätsdokument, Perso, Personalausweis beantragen, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English