Schulwegsicherheit
Beschreibung
Kinder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern und verdienen daher im besonderen Maße unsere Rücksicht. Grundschüler - vor allem Schulanfänger - sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Oft geschehen Verkehrsunfälle, weil die Kinder den Anforderungen der heutigen Verkehrsverhältnisse noch nicht gewachsen sind. Der sichere Schulweg ist zwar fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule, sollte aber mit den Kindern frühzeitig eingeübt werden. Bezugspersonen sollten stets mit gutem Beispiel vorangehen und die Verkehrsregeln - auch als Fußgänger - beachten, denn durch ihr vorbildliches Verhalten lernen Kinder mehr, als durch ständige Hinweise und Ermahnungen.
In den Schulen werden Schulwegpläne erarbeitet, Bus-, Schüler- und Elternlotsen können eingerichtet werden.
Zuständigkeit
Die Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und zuständig für alle verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie die Prüfung der Schulwegsicherheit.
Ansprechpartner
Gemeinde Geisenheim - III/3.2 Straßenverkehrsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Beinstraße 9
Postfach
65366 Geisenheim
Öffnungszeiten
Montags - freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bürgerbüro
Montag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Samstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6722 701-0
Telefax: +49 6722 701-120
E-Mail: stadtverwaltung@geisenheim.de
Internet
Rheingau-Taunus-Kreis
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenfrei
Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.
- Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
- Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.
Telefonische Erreichbarkeit:
Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.
Kontakt
Telefon: 06124 510-0
Telefax: 06124 510-310
E-Mail: info@rheingau-taunus.de
Internet
Stichwörter
Kreisverwaltung Rheingau-Taunus
Hinweise (Besonderheiten)
Verkehrserziehung in der Schule findet statt in Kooperation mit der Landesverkehrswacht Hessen und der Unfallkasse Hessen (UKH). Die UKH ist als gesetzlicher Unfallversicherungsträger zuständig für Schulwegunfälle.
- Angebotsübersicht der Landesverkehrswacht Hessen:(u.a. zur Schulwegsicherheit)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 28.08.2013
Stichwörter
Schule, Sicherheit, Schulwegsicherheit, Schulweg, Verkehrserziehung, Mobilitätsbildung, Schülerbeförderung, Schulwegsicherung, HKM