Abfallberatung
Beschreibung
Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?
Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden.
Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Geisenheim - III/4 Bürgerbüro, Fundbüro
Adresse
Postanschrift
Beinstraße 9
65366 Geisenheim
Öffnungszeiten
Montag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6722 701-111
Telefax: +49 6722 701-212
E-Mail: buergerbuero@geisenheim.de
Internet
Gemeinde Geisenheim - IV/7 Umweltschutz, öffentliche Grünanlagen, Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Winkeler Straße 46
65366 Geisenheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6722 701-0
Telefax: +49 6722 701-120
E-Mail: stadtverwaltung@geisenheim.de
Internet
Weitere Informationen
Abfall: Abfuhrprobleme Mülltonnen 0611696540
Abfall: Mülltonnentausch 06722701111
Baumfällgenehmigung, Beratung Neupflanzung
Gewässerunterhaltung, Gewässerschutz
Grünflächenunterhaltung
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Gartenabfall, Abfallentsorgung, Mülltonnen tauschen, HMUKLV, Schrottberatung, Sperrmüll, Kompostierbarer Abfall, Restabfall, Hausmüll, Unratberatung, Kompostierbare Abfälle, Bioabfall, Grünabfall, Schutt, Bauschutt, Unrat, Abfallberatung, Pflanzenabfälle, Gartenabfälle, Recycling, Abfallbehälter tauschen, Grünabfälle, Gewerbeabfall, Pflanzenabfall, Elektroschrott, Mülltonnentausch, Dreckberatung, Siedlungsabfall, Kompost